Reglement

31st British Classic Car Meeting St. Moritz 2025

1. ORGANISATOR

Organisationskomitee BCCM St. Moritz mit Präsident Peter Egli.

2. ANLASS

31st British Classic Car Meeting St. Moritz

3. DATUM

4. – 6. Juli 2025

4. TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge aller britischen Marken bis Jahrgang 1980. In der «Youngtimer Class» sind auch neuere Fahrzeuge zum British Classic Car Meeting St. Moritz zugelassen, die aufgrund ihrer Besonderheit das Teilnehmerfeld bereichern. Fahrzeugwechsel sind bis am 7. Juni 2025 zu melden und vom OK zu genehmigen. Das OK behält sich vor, nicht gemeldete Fahrzeugwechsel von der Rangierung auszuschliessen.

5. RALLYE-WERTUNG

Die Rallye-Wertung erfolgt unter Berücksichtigung von Bewertungskoeffizienten. Dabei werden Strafpunkte mit dem Koeffizienten 1 Komma «Jahrgang des Fahrzeugs» multipliziert. Hat also ein Fahrzeug von 1937 auf der Strecke 1000 Strafpunkte gesammelt, werden diese mit 1.37 multipliziert und als 1370 Strafpunkte gewertet. Bei einem Fahrzeug mit Jahrgang 1960 werden die 1000 Strafpunkte zu 1600 Punkten.

Neben der regulären Kategorie «Sports Classic» mit Zeitwertung und mit Rangierung ist die Teilnahme an der Rallye in der Kategorie «Mountain Classic» ohne Rallye-Wertung und ohne Rangierung möglich – Rallyestart und Zieldurchlauf sind dabei im vorgegebenen Zeitfenster einzuhalten. Auch alle Fahrzeuge der Kategorie Mountain Classic sind eingeladen, am Concours d'Elégance (mit Rangierung) teilzunehmen. 

6. STRECKE

Die Rallye-Route des 30th British Classic Car Meetings St. Moritz entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite. Detaillierte Angaben erfolgen mit der Aushändigung des Roadbooks bei der Registrierung und beim obligatorischen Driver's Briefing.

7. RALLYE-SEKRETARIAT

Das Sekretariat für das 31st BCCM 2025 befindet sich während der ganzen Veranstaltung im Badrutt's Palace.

8. RALLYE-LEITUNG / PROTESTE

Verantwortlicher Leiter des Anlasses ist Peter Egli, OK-Präsident. Rallye-Leiter auf der Strecke: Andrea Klainguti. Die Beschlüsse der Organisatoren sind abschliessend. Seitens der Teilnehmer können keine Proteste oder Einsprüche deponiert werden. Bei einer ex-aequo-Rangierung hat das ältere Fahrzeug Vorrang. Sollten die Fahrzeuge selben Jahrganges sein, gilt das ältere Datum der erstmaligen Strassenzulassung. Bei gleichwertigen Informationen wird ein unentschiedenes Ergebnis zwischen den Teilnehmern ausgerufen.

 

9. ROADBOOK

Das Roadbook wird durch den Veranstalter am 4. Juli 2025 anlässlich des Drivers' Briefing an die Teilnehmer abgegeben. 

10. DRIVERS’ BRIEFING

Das Drivers’ Briefing (Fahrerbesprechung) ist obligatorisch. Ort und Zeitpunkt sind im Programm vermerkt.

11. VERSICHERUNG

Die Versicherung für die Fahrzeuge, deren Insassen sowie die Haftpflicht gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers. Die Veranstaltung wird im Rahmen des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes ausgetragen. Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab.

12. START

Der Start erfolgt gemäss Startliste in Nummernreihenfolge. Zu spät erscheinende Teilnehmer werden mit 60 Strafpunkten pro angebrochene Minute penalisiert.

13. CONCOURS D’ÉLÉGANCE

Die Teilnahme am Concours d’Elégance ist für Teilnehmer aller Kategorien zwingend. Das genaue Jurierungsreglement wird im Voraus durch die Jury bekannt gegeben. 

Das Best Dressed Team wird anlässlich des Concours d’Elégance zwischen 11.00 und 11.30 Uhr von einer Damenjury bewertet/erkoren. Die Bewertung bezieht sich auf das modischste Team, das sich passend zur Zeitepoche des Fahrzeugs präsentiert. Die teilnehmenden Teams müssen sich zum genannten Zeitpunkt bei ihrem Fahrzeug einfinden, damit sie juriert werden können.

14. ABSAGE / DISQUALIFIKATION

Ist die Durchführung der Rallye in Folge von unvorhersehbaren Vorkommnissen wie Schneefall, Hochwasser oder anderen elementaren Ereignissen nicht möglich, so wird diese ersatzlos gestrichen. Während der Veranstaltung können Teile der Prüfung neutralisiert werden. Dem Strassenverkehrsgesetz widrige Fahrweise wird mit Disqualifikation geahndet.